Ordnung der „Freikirchen in Österreich“ zum Kinder- und Jugendschutz (Kurzfassung)
Diese Kinderschutzordnung wird in allen Gemeinden, selbständigen Einrichtungen und weiteren kirchlichen Einrichtungen der Bünde der „Freikirchen in Österreich“ ausgehängt und auf den Webseiten der FKÖ und der ihnen angehörigen Bünde, Gemeinden und Einrichtungen gut sichtbar veröffentlicht.
Alle Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche, die regelmäßig Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben – dazu gehören auch alle Personen in Leitungspositionen, die aufgrund ihrer Sichtbarkeit in der Gemeinde Autoritätspersonen für Kinder und Jugendliche sind (z.B. Pastoren/Pastorinnen, Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen, Älteste und andere Leitungspersonen) – haben folgende Verpflichtungen:
a) Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung (Anhang 1), dass sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen und diese Ordnung einhalten werden;
b) Besuch einer Kinderschutz-Schulung mit Aktualisierung alle 5 Jahre;
c) Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung (innerhalb der Umsetzungsfrist dieser Ordnung bzw. bei Einstellung).
Jede Gemeinde und jede kirchliche Einrichtung wird einen Kinderschutzbeauftragten bzw. eine Kinderschutzbeauftragte als erste Ansprechperson bei Fragen oder Sorgen zum Thema Kinderschutz sowie bei Verdachtsfällen ernennen. Zusätzlich gibt es die Ombudsstelle der „Freikirchen in Österreich“, die auch anonym kontaktiert werden kann.
Die Kontaktdaten des Kinderschutzbeauftragten bzw. der Kinderschutzbeauftragten und der Ombudsstelle müssen in der Gemeinde bzw. in der kirchlichen Einrichtung leicht zugänglich und gut sichtbar sein.
Kinderschutz und Gewaltprävention Freikirchen in Österreich
https://freikirchen.at/kinderschutz/
Kontakt Ombudsstelle Freikirchen in Österreich
https://ombudsstelle.freikirchen.at/fkoe/
Kinder- & Jugendschutzbeauftragte ist Hannah Selina Börner
Kontakt-E-Mail: